
Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner ...
DETAILS
Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht.
Eine vergleichende Studie zu Thomas Hobbes und Christian Thomasius., Dissertationsschrift
Schröder, Peter
Kartoniert, 241 S.
241 S.
Sprache: Deutsch
233 mm
ISBN-13: 978-3-428-10183-2
Titelnr.: 25552923
Gewicht: 335 g
Duncker & Humblot (2000)
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